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Erwerbsminderungsrente für Selbstständige?
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Meine Migräne macht mich langsam mürbe und ich stelle fest, dass meine Kraft von Woche zu Woche weniger wird.
Nachdem ich im Juli zehn überwiegend schmerzfreie Tage hatte (das hatte ich seit Jahren nicht mehr), ist dieser wieder ganz schlimm und ich schleppe mich von Anfall zu Anfall.Wenn es nicht ganz bald besser wird, gebe ich auf und hänge meinen Beruf an den Nagel.
Ich kann nicht mehr tagein tagaus mit Schmerzen arbeiten, die Akutmedikamente wirken kaum noch (auch wenn ich bei 6-7 Schmerzmitteltagen im Monat pendel und viel aushalte) und die wenigen schmerzfreien Stunden im Monat (manchmal auch ein ganzer Tag), brauche ich zum Erholen, damit ich nicht irgendwann den schmerzenden Kopf gegen die Wand schlage.Aber genug gejammert.
Immer wenn ich mir die Bedingungen für eine EMR durchlesen, bleibe ich an dieser Formulierung hängen “und in den letzten fünf Jahren vor einer Erkrankung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben”Was genau ist damit gemeint?
Die erforderlichen fünf Jahre Beiträge habe ich gezahlt und wenn die Anwartschaften für Ausbildung und Erziehungszeit hinzugerechnet werden, sogar deutlich mehr.Aber ich bin seit fünf Jahren selbstständig und habe in dieser Zeit keine Beiträge geleistet. Allerdings heißt es in der Formulierung “vor einer Erkrankung” und meine Migräne begleitet mich seit meiner Ausbildung. Ist damit also wirklich nur die Grunderkrankung gemeint und nicht die Antragstellung?
Habe ich mich 37 überhaupt eine Aussicht auf eine volle EMR?
Ein GdB von 50 % ist anerkannt, die schwere chronische Migräne in Kiel bestätigt worden und die letzten fünf Jahre (seit Beginn der Schmerztherapie) wird es nachweislich von Jahr zu Jahr schlimmer.Erfülle ich dieses Kriterium jetzt also oder nicht?
Kann mir das jemand beantworten oder muss ich mich dafür direkt an die Rentenversicherung wenden?
Was habe ich eigentlich für Alternativen, wenn nichts mehr geht? Hartz IV bekomme ich nicht, weil mein Mann zu viel verdient. Wenn er mich und die Kinder davon jedoch ganz alleine durchfüttern muss, wird es eng.
Erschöpfte Grüße
AnoukLiebe Anouk,
ich glaube, dass damit die letzten 5 Jahre vor Antragstellung gemeint sind,- leider! Aber frag lieber nochmal direkt bei der Rentenversicherung nach oder wende dich an den Vdk.
Ich bekomme seit 2,5 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente, wegen chronischer Migräne und Depression – aber ich hab immer angestellt gearbeitet.
An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine längere Arbeitspause machen.Lieber weniger Geld und Erholung!
Alles Gute!
RuthHallo, liebe Anouk,
in die Falle bin ich auch gegangen 🙁 . Man sollte immer den Grundbeitrag weiter einzahlen, dann behält man den Anspruch. Sonst gilt, wie Ruth ja schon schreibt, dass man die letzten 5 Jahre vor Antragsstellung Beiträge lückenlos eingezahlt haben muss. Also auf jeden Fall mal für die Zukunft drüber nachdenken.
Kannst du dir nicht vielleicht ein bisschen Entspannung in der Arbeitsbelastung schaffen, indem du weniger Aufträge annimmst? Das dürfte bei deiner Art von Tätigkeit, wenn ich mich nicht irre, doch möglich sein?
Alles Liebe,
JuliaLiebe Julia, liebe Ruth,
ich befürchte, ihr habt recht. Ich habe noch einmal genau nachgelesen. Tja, dumm gelaufen.
Hätte ich vor fünf Jahren geahnt, dass meine Migräne mal so schlimm werden würde, wäre ich schön brav in meiner Festanstellung geblieben und hätte so nützliche Dinge wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Reha, etc. in Anspruch genommen.
Aber hätte und wäre hilft mir nicht weiter.Ich habe schon vor einiger Zeit versucht, meine Fixkosten zu senken und somit den Druck etwas rauszunehmen, welche Summe ich im Monat verdienen muss. Leider ist immer noch sehr viel übrig, auch wenn der KK-Beitrag nach dem letzten Steuerbescheid endlich gesunken ist und ich viele Dinge über Bord geworfen habe, die nicht unbedingt notwendig waren.
Also weiter durchbeißen. 🙁
Viele Grüße
AnoukJa, liebe Anouk, da waren wir im Rückblick beide wirklich dumm. Ich sogar sehr dumm, denn ich wusste ganz genau wie schlimm meine Migräne auch damals schon war. Ich war aber der irrigen Meinung, dass man sich als Selbstständige die Arbeitszeit besser einteilen kann. Kann man auch 😉 , dann aber, in meinem Fall, 60 Stunden und noch mehr! Da teil mal schön ein!!!
Wäre ich noch mal in der damaligen Situation mit dem Wissen von heute, würde ich die Selbstständigkeit sofort beenden mit einer längeren Erholungspause gleich anschließend. Und dann einen Job suchen mit allen Pflichten aber auch Rechten! Angestellt sein ist mit Migräne sicher nicht immer einfach, aber man ist zumindest abgesichert und fällt nicht so schnell ins Bodenlose.Ich wünsch dir alles Gute und eine weise Entscheidung,
JuliaLiebe Anouk,
ich fürchte auch, dass das im Moment noch nicht klappen kann. Zudem wird die volle EMR für junge Menschen natürlich schwerer erteilt als für ältere.
Könntest Du nicht insgesamt Deine Arbeitszeit ganz drastisch kürzen, weniger verdienen, aber immer noch mehr haben, als wenn Dein Mann der Alleinverdiener wäre? Es wäre nämlich auch psychisch nicht so einfach zu verdauen, schon in jungen Jahren Rente erhalten zu müssen.
Alles Gute und liebe Grüße
BettinaPS: Und immer wieder neue Prophylaxen testen. Nie nachlassen, denn irgendwann könntest Du die für Dich Passende finden.
Liebe Anouk,
die grds. Antwort hast du ja leider schon bekommen. Vor der Krankheit heißt in dem Fall vor Eintritt des Leistungsfalles. Das ist meist Beginn einer Arbeitsunfähigkeit oder Datum eines Reha- oder Rentenantrags.
In deinem Fall hast du also aktuell keinen Rentenanspruch. Was ich selbstständigen aus eigener leidvoller Erfahrung (leiblicher Vater meiner Tochter) immer empfehlen würde, ist entweder gut privat vorzusorgen oder wenn möglich freiwillig weiter in die gesetzliche RV einzuzahlen. Man weiß nie was morgen kommt und schwerwiegende Erkrankungen können einen in jedem Alter treffen.
Was ich dir als Option vorschlagen mag – ist ein Job denkbar, über den du wieder eine Beitragszahlung generierst? Schon aus einem Mini-Job würden ja Beiträge abgeführt. Dann hättest du so gesehen in 3 Jahren den Anspruch wieder. Sind dann keine wahnsinnigen Beträge aber für eine Rentenhöhe wird ja wieder der komplette Kontoverlauf hergenommen.
Herzliche Grüße, Doreen
Hallo Dorolein, was meinst Du denn damit “die grds. Antwort hast Du ja “leider” schon bekommen?
Ich hab mich ungeschickt ausgedrückt. Das die Antwort auf die Ausgangsfrsge schon gegeben wurde und leider negativ ist.
Ach, und das ist jetzt geschickter? 😉
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