Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

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Klage mit Rechtsanwalt?

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  • Chrisso
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo!

    Ich habe Migräne der schwersten Form mit vielen Anfällen im Monat und nur kurzen “Erholungsphasen”. In der schlimmsten Zeit hatte ich zwei Tage Ruhe, dafür 2x die Woche Migräne über die volle Distanz von drei Tagen. Seit Jahren bin ich in neurologischer Behandlung und nehme täglich Medikamente.
    Im letzten Jahr habe ich den Antrag auf Feststellung des GdB gestellt und vom Amt erstmal 20% bekommen. Also habe ich wiedersprochen und der Fall ist eine Instanz nach oben getragen worden, auch von Münster (ich komme aus NRW) wurde mir wieder nur 20% zugesprochen.

    Als letztes Mittel bleibt mir jetzt die Klage vor dem Sozialgericht, was ich auf jeden Fall machen will. Braucht man dazu einen Anwalt oder kann man das selbst formulieren?

    Wie sieht das mit den Fristen aus? Das Amt hat mir geschrieben, ich könne innerhalb eines Monats Klage einreichen – das wäre heute gewesen… ist das damit “rechtsgültig” und ich kann mir den Gang zum Anwalt sparen? Habe hier was davon gelesen, dass einige einen Verschlimmerungsantrag gestellt haben.

    Ich mache jetzt seit fast einem Jahr eine Betablocker Therapie (Propranolol 140mg/Tag), die gut läuft, ich bin damit auf etwa einen schweren Anfall im Monat runter, gilt damit meine Migräne als leicht-mittel?

    Der Erfolg scheint mir nur temporär, gehe davon aus, dass wenn ich im Mai die Propras ausschleiche, auch die Migräne wieder anzieht.

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 51

    Hallo,
    ich habe irgendwo im Netz mal eine Tabelle gesehen.da standen die Prozente für die Migräne drin.Google doch mal unter Migräne und Schwerbehinderung.Dort war es sehr gut erklärt.
    Ich selbst habe 80% Schwerbehinderung,die aber nicht von der Migräne kommt.Ich habe viele andere Wehwechen,die höher angerechnet wurden.Wolltre auch erst noch Einspruch erheben,aber ob ich jetzt bei der Migräne höher komme oder nicht,macht bei der Gesamtprozentzahl nicht viel aus.
    Ich hatte mich damals vorsichtshalber beim Rechtschutz angemeldet und mir einen Anwalt genommen.
    LG Cinderella

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 32614

    Liebe Chrisso,

    beim Antrag für Schwerbehinderung ist ein stichhaltiges Gutachten sehr wichtig. Dann hat es auch Vorteile, wenn man andere Beschwerden mit aufführt. Z.B. wird eine Depression, die ja meist mit schwer verlaufender Migräne einhergeht, hoch bewertet.

    Ein Grad von 20 ist wirklich wenig und ich gehe mal davon aus, dass Du nur die Migräne angegeben hast. Wahrscheinlich wäre in Deinem Fall ein Verschlimmerungsantrag eine gute Option. Hier in der Gruppe unter “Dokumente” – oben in der Leiste – sind wichtige Informationen eingestellt über sämtliche Verfahren.

    Propranolol scheint Dir ja sehr gut zu helfen. Mit derzeitig “nur” einem Anfall im Monat macht ein Verschlimmerungsantrag allerdings keinen Sinn. Lies mal hier nach, welche Möglichkeiten Du hast und wie die Festsetzung erfolgt: Schwerbehinderung Migräne

    Liebe Grüße
    Bettina

    Chrisso
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo!

    Ich kenne die Tabellen 🙂 Der Grad der Behinderung wird in der Anlage “Versorgungsmedizinische Grundsätze” geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf), Migräne wird auf den Seiten 19/20 benannt. Demnach ist die schwere Migräne mit 50-60 zu bewerten, ich war bei dem Antrag wohl etwas zu nachlässig.
    Mein Hausarzt hat zustätzlich chronische Atemwegserkrankung (bin Allergiker) attestiert, ohne dass ich danach gefragt hatte, aber das summiert sich ja nicht.

    Das mit den Depressionen hatte ich nicht gemacht, ist eigentlich ein guter Rat, ich denke, ich werde mich die Tage vom Anwalt beraten lassen.

    Laut Schreiben von der Bezirksregierung wurde mein Neurologe sogar ein zweites mal befragt, wobei mich dann wundert, warum nur die mittelschwere Migräne anerkannt wurde.

    Schöne Grüße!

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