Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

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Verspäteter Widerspruch möglich?

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  • KimK84
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo,
    ich habe im April 2012 wegen meiner Migräne einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und mir wurde daraufhin 30 GdB anerkannt. Ich dachte zunächst, dass dieser Wert angemessen ist (ich hatte ja auch keinen Vergleich) und habe keinen Widerspruch eingelegt. Nun habe ich gestern von meine Schmerztherapeutin erfahren, bei der ich seit mindestens 5 Jahren in dauerhafter Behandlung bin, dass sie trotz Nennung meinerseits gar nicht befragt wurde.
    Nach dem was ich hier gelesen habe, wäre bei mir offensichtlich 50% möglich.
    Ich habe 12-15 Kopfschmerztage pro Monat mit oft tagelangen extremen Ausfällen, bei denen ich komplett auf fremde Hilfe angewiesen bin. Ich nehme seit mehreren Jahren Topiramat. Es scheinen keine Medis wirklich zu helfen, außer den Triptanen, wenn ich schnell genug bin.
    Man mag mich für verrückt halten, aber ich habe immer einen Eimer im Auto, falls ich mit Migräne schnell nach Hause fahren muss und mir dabei schlecht wird. Klingt das nach GdB30?

    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch bzgl. eines Widerspruchs? Ich komme mir vom Versorgungsamt überhaupt nicht ernst genommen vor. Die GdB30 gabs wahrscheinlich nur für Asthma und Skoliose, aber damit lebt’s sich doch ziemlich gut.
    (Ich bin berufstätig und habe sehr viele Fehlzeiten, Gleichstellung ist beantragt.)
    Eure Kim

    ulli
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 32

    Hallo Kim,

    einen Widerspruch kann man – soweit ich weis – nur innerhalb von 4 Wochen einlegen.

    Aber du könntest versuchen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen und dabei den Namen deiner Schmerztheapeutin mit angeben und darauf verweisen, dass sie bei dem Erstantrag nicht angehört oder angeschrieben worden ist.

    Ich wünsche dir viel Erfolg.

    LG
    Ulli

    Blümchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 98

    Hallo Kim,
    mir hat der Sozialverband sehr geholfen. Von dort wurde auch Akteneinsicht angefordert, so dass ich genau nachvollziehen konnte, welche Ärzte Stellung genommen haben, allerdings im fristgerechten Widerspruchsverfahren. Der Sozialverband hat alles weitere für mich erledigt. Ein Verschlimmerungsantrag kannst Du meines Erachtens jederzeit stellen, vielleicht ein Tipp, mache es sonst gleich in dem Du einen Bericht Deiner Schmerztherapeutin beifügst. Liebe Grüsse Blümchen

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 32614

    Liebe Kim,

    schließe mich den anderen an, stelle gleich einen Verschlimmerungsantrag. Bitte Deine Neurologin um ein Gutachten und lege dieses bei mit dem Hinweis, dass man Deine hauptsächlich behandelnde Ärztin nicht mal kontaktiert hatte. Sonst ist auch der VdK, wie schon erwähnt, eine gute Möglichkeit.

    Liebe Grüße
    Bettina

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