Berufstätigkeit und Migräne

Berufstätigkeit und Migräne

Notlandung: Lufthansa-Pilot mit schwerer Migräne

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  • Hartmut Göbel
    Administrator
    Beitragsanzahl: 468

    Hier ein ausführlicher Bericht, unten im Artikel der Original-Funkverkehr:
    http://www.thejournal.ie/lufthansa-emergency-landing-681492-Nov2012/

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 32614

    Und hier ist der Bericht in Deutsch: Passagier hilft Kapitän beim Landen.

    Berichte dieser Art machen klar, wie extrem belastend ein schwerer Migräneanfall sein kann.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Echinacea
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 173

    ….ob der Mann wohl weiter fliegen darf? Ich könnte mir auch vorstellen, dass so ein Vorfall für einen Flugkapitän Job gefährdend sein könnte…
    Weiß man etwas darüber, wie er mit seinem Arbeitgeber danach verblieben ist?

    LG
    Echinacea

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 32614

    Mir ist nichts darüber bekannt, auch Google gibt nichts her. Vielleicht war er ja inzwischen in der Schmerzklinik und ist bei solchen Monsterattacken nun gut gewappnet. 😉

    Liebe Grüße
    Bettina

    Hartmut Göbel
    Administrator
    Beitragsanzahl: 468

    Die FAA hat im April 2013 die Richtlinien für die Bewertung von Kopfschmerzerkrankungen für Piloten angepasst. Nach den aktuellen „Migraine and Chronic Headache Worksheet“ ist die okuläre Migräne bzw. die komplizierte Migräne (damit sind Migräneauren mit Sehstörungen gemeint) mit der Zertifizierung für Verkehrspiloten nicht vereinbar. Piloten müssen sofort am Boden bleiben und dürfen nicht mehr fliegen.

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 32614

    Vielen Dank für diese interessante Information! Eigentlich ist es ja nachzuvollziehen, dass man bei schwer verlaufender Migräne nicht die Verantwortung für ein Flugzeug übernehmen kann.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Echinacea
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 173

    Das ist nachzuvollziehen, dass er nun nicht mehr fliegen darf.

    Aber für den Piloten selbst ist das natürlich eine berufliche, vielleicht eine persönliche Katastrophe. Wie wird man ihn da auffangen? Ob er wohl eine Versicherung hat (Berufsunfähigkeit), ob ihm die Fluggesellschaft eine andere Beschäftigung anbieten wird? Oder schon angeboten hat?

    Was folgt auf die Diagnose, wenn sie offiziell/aktenkundig ist? Ist es nur persönliches Pech des Piloten? Oder gibt es eine “Fürsorge” seitens des Arbeitgebers oder der Berufsgenossenschaft?

    LG
    Echinacea

    Tanni
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2103

    Ich finde es auch nachvollziehbar…

    Liebe Echinacea (das ist glaub die Bezeichnung für Sonnenhut, oder? 😉 ) – ich kann deine Überlegungen gut verstehen. Ich weiß nicht, wie die Lufthansa mit solchen Fällen umgeht und kenne auch den rechtlichen bzw. Berufsgenossenschaftlichen Hintergrund nicht, was passiert, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, weil er dafür aufgrund einer Erkrankung nicht mehr tauglich ist.

    Ich kann aber vielleicht aus der Praxis der Berufsfeuerwehren berichten… Feuerwehrangehörige, die nicht mehr tauglich sind (aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen, dazu gehört zum Beispiel auch schwere Auramigräne) werden im Bereich Ausbildung, Technik, Logistik oder Verwaltung eingesetzt…
    Könnte mir vorstellen, dass auch der Pilot zum Beispiel als Ausbilder eingesetzt wird…

    Liebe Grüße, Tanni

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 32614

    Für den Piloten ist das wirklich eine Katastrophe. Ziemlich sicher hat er eine Berufsunfähigkeitsrente und kann hoffentlich in anderen Bereichen weiterarbeiten. So wie Tanni das schildert wird er vielleicht in der Ausbildung eingesetzt.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Tanni
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2103

    Ich hab gerade nochmal ein bisschen recherchiert, weil mich die Fragen von Echinacea wirklich interessiert haben…

    Auf der Seite der Dguv (Berufsgenossenschaften) gibt es lediglich Angaben zu Beihilfen, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufserkrankungen geleistet werden. Das deckt sich auch mit den Infos, die ich aus dem Studium noch im Kopf behalten habe…

    Was ich interessant finde: Es gibt bei Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Flugdienstunfähigkeitsklausel. Die besagt, dass ein Mitarbeiter, der seine Fluglizenz z.B. aufgrund einer Erkrankung verliert, Anspruch auf Leistungen hat. Die Versicherung darf nicht auf mögliche Umschulungen oder andere Tätigkeiten, die nichts mit Fliegen zu tun haben, verweisen.

    Ich nehme fast an, dass jemand, der bei seinem Beruf auf die Tauglichkeit angewiesen ist, eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat…

    Aber letzten Endes ist das ein schwacher Trost – ich bin Vielflieger und habe mich schon ab und an mit den Piloten unterhalten, für viele von ihnen ist ihr Beruf wesentlich mehr, als einfach nur ein Job… Und stattdessen auf dem Boden zu bleiben – auch wenn man dann vielleicht eine andere Aufgabe bekommt ist mit Sicherheit ein harter Schlag.

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