Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Bearbeitungsdauer Antrag auf Schwerbehinderung

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    Beiträge
  • Jürgen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 29

    Hallo,
    habe mich jetzt auch entschlossen einen Antrag zu stellen.
    Mit welcher Bearbeitungsdauer muss man denn so rechnen?

    Gruß

    Jürgen

    Harald Rupp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo Jürgen,

    das ist unterschiedlich. Kann zwei bis drei Monate dauern.

    Grüße

    HR

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33356

    Lieber Jürgen,

    es kommt auch immer sehr darauf an, wie schnell die „beteiligten“ Ärzte die Unterlagen ans Amt schicken. Bei mir hat ein Arzt wochenlang nicht reagiert und er wurde einige Male angeschrieben. Dann hatte ich nochmal nachgehakt und endlich kam sein Bericht. Sonst wäre die ganze Sache in 4 Wochen erledigt gewesen.

    Viel Erfolg und liebe Grüße
    Bettina

    Jürgen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 29

    Hallo,
    Danke für eure Antworten!
    Das heißt : Geduld!
    Gestern war ich nochmal bei meinem Neurologen und habe ihn über meine konkrete Antragsstellung informiert, er befürwortet diese auch.

    Gruß

    Jürgen

    Harald Rupp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo Jürgen,

    bei der Feststellung eines GdB ist nicht allein eine Krankheit maßgeblich, sondern die Einschränkung und Behinderung durch diese.
    Je besser Dein Arzt auch darüber Bescheid weiß, umso besser.

    Im Behindertenrecht gilt das sog. Bio-Psycho-Soziale Modell, d. h. es geht um körperliche, seelische und soziale Behinderung.

    Mach Dich auch darauf gefasst, daß der GdB evtl. zu gering bewertet wird. Dann ist ein Widerspruch erforderlich. Das ist bei „Kopfschmerzen“ leider fast die Regel.

    Aktuell bin ich einer chronischen Clusterkollegin aus BW beim Widerspruch behilflich, deren Antrag auf Feststellung eines GdB abgelehnt! wurde.

    Grüße

    HR

    Jürgen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 29

    Hallo,
    habe meinen Ablehnungsbescheid bekommen.
    Begründung:
    „Die Beeinträchtigung „Kopfschmerzen“ ist keine Behinderung, weil sie keinenGdB von wenigstens 10% verursacht….“
    Ehrlich gesagt hatte ich damit nicht gerechnet, da ich ja doch seit meiner Pubertät unter Migräne leide, Anfang des Jahres sogar in der Kieler Klinik war. Die Gutachten der Klinik und meines Arztes hatte ich beigelegt. Schmerztage 12-15 im Monat. Die Ablehnung war auch echt zügig nach drei Wochen, groß recherchieren brauchte der Sachbearbeiter da wohl nicht…
    Ich denkle, da sollte ich Widerspruch einlegen. Hat jemand damit Erfahrung? Hatte geshen, dass einige zur Hinzuziehung des SOVD raten. Oder schaffe ich das selber, wenn mir jemand mit einem anonymisierten „Hilfstext“ oder ähnlichem hilft?

    Vielen Dank im Voraus

    Jürgen

    Harald Rupp
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 90

    Hallo Jürgen,

    leg Widerspruch ein.

    Einen vorformulierten Text gibt es nicht.

    Beschreibe im Widerspruch Deine Einschränkungen und Behinderungen die Du durch die Migräne hast.

    Widerspreche auch der Aussage, daß Du unter einer “Beeinträchtigung Kopfschmerzen” leidest, sondern an Migräne.
    Gib auch den entsprechenden Code Deiner Migräneart an:
    z. B.:
    Migräne ohne Aura G43.0

    s. a.:

    http://www.ihs-classification.org/de/02_klassifikation/02_teil1/01.00.00_migraine.html

    http://www.bmas.de/portal/30626/versorgungsmedizinische__grundsaetzen.html

    http://dmkg.de/pdf/Leitlinien/begutachtungsleitlinienkopfschmerz.pdf

    Alles Gute und viel schmerzfreie Zeit

    HR

    alchemilla
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 3992

    Hallo, Jürgen,
    ich habe seinerzeit einen regelrechten Schulaufsatz geschrieben, um meine Beeinträchtigungen zu schildern.
    Keinen vorformulierten Text.
    Was es ausmacht, so oft mit Medikamenten im Leib auf der Arbeit anzutreten,
    dass die Nachmittage eigentlich nur noch zur Erholung dienen,
    ebenso die Wochenenden,
    dass es nicht möglich ist, Unternehmungen zu planen und durchzuführen, die bei anderen Menschen für Erholung sorgen: Kino, Konzerte, Feiern, Treffen mit Freunden,
    welche Rolle die ständige Angst vor Attacken spielt,
    dass dieser Zustand regelmäßig zu depressiven Phasen führt
    usw.
    Beschreibe jede Beeinträchtigung, vergleiche dein Alltagsleben mit dem anderer Leute. Oft sind wir schon so tief drin in dem Geschehen und den Mechanismen, dass wir das gar nicht mehr bewusst empfinden, wie anders unser Leben ist als das „normaler“ Leute.
    Möglicherweise würde auch ein psychologisches Gutachten helfen.
    Viel Erfolg!

    Gruß
    Gisela

    Julia
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 8618

    Hallo Jürgen,

    sollte es dir, ähnlich wie mir, so ergehen, dass du nicht so gerne über die Schwierigkeiten, die die Migräne mit sich bringt, reden magst und es gerne etwas runterspielst, hier ein Tipp. Lass dir mal von dir ganz nahestehenden Personen berichten, wie sie deine Situation oft empfinden. Wie schwierig es manchmal ist, mit dir etwas zu planen und zu unternehmen. Wie oft deine eigentlich fröhliche Stimmung plötzlich umschlägt, usw. Wenn du das alles mit in deinen Widerspruch aufnimmst, wird er vielleicht sehr viel eindringlicher, könnte ich mir vorstellen.

    Ich wünsche dir viel Erfolg, gib nicht auf.

    Julia

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33356

    …ganz wichtig ist es, auf die Depressionen hinzuweisen, die zwangsläufig auftreten aufgrund dieser Behinderung. Depressionen werden sehr hoch bewertet.

    Dann ist es auch gut, alle anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzugeben. Es wird dann die Beeinträchtigung unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen Störungen mit in die Beurteilung aufgenommen.

    Viel Erfolg mit dem Widerspruch!

    Liebe Grüße
    Bettina

    Jürgen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 29

    Danke für eure Tips. Denke, kann damit was anfangen. Bin nur noch am Überlegen, ob ich das mit dem SOVD zusammenmache, um dem Ganzen mehr Nachdruck zu verleihen. Wie ginge das weiter, wenn auch der Widerspruch abgelehnt würde?

    Gruß

    Jürgen

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33356

    Sollte es wieder abgelehnt werden, kannst Du nach einer gewissen Wartezeit erneut einen Antrag stellen.

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