Wie geht man vor?
Zum Einstellen eines Beitrags bitte immer auf „Forum“ klicken. Dann öffnen sich alle Foren, die in dieser Gruppe schon bestehen. Nun kann man sich ein passendes Forum für seinen Beitrag aussuchen. Ist das passende Thema nicht dabei, bitte auf „Neues Thema“ klicken und somit ein neues Forum eröffnen. Aussagefähige Überschrift wählen, Beitrag einstellen und unter „Tags“ die relevanten Suchwörter eintragen.
Schwerbehindertenbescheid bei chronischer Migräne und Spannungskopfschmerzen nur 20 Prozent!
-
AutorBeiträge
-
Hallo,
ich habe heute meinen Bescheid wegen meiner chronischen Migräne und chronischen Spannungskopfschmerzen bekommen. Ich bekomme nur 20 Prozent, trotz des Entlassberichts der Schmerzklinik. Wie bekomme ich jetzt meine 50 Prozent? Ich hatte meinen Kopfschmerzkalender mitgeschickt …. Bei den Funktionsbeinträchtigungen im Bescheid steht:
1. Kopfschmerzsyndrom, Migräne
2. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Chronisches Schmerzsyndrom20 Prozent seien angemessen. Das ist eine Frechheit!! Ich habe seit einem Jahr keinen Tag mehr ohne Kopfschmerzen trotz Prophylaxe und seit meinem 14. Lebensjahr Migräne.
Wie kann ich in den Widerspruch begründen oder kann mir hier die Klinik helfen?
Gleichzeitig habe ich heute auch noch eine Mieterhöhung um 17 Prozent bekommen. Schönes Wochenende ….
Liebe Grüße
MoniLiebe Moni,
ich kann Dir nur empfehlen den VdK zu Hilfe zu nehmen. Natürlich gibt es auch dort unterschiedliche Mitarbeiter, aber ich habe schon viel Positives gehört.
Kannst ja mal googeln, ob es den bei Euch in der Stadt gibt. Der Vdk verlangt für seine Leistungen auch nur ein vergleichsweise geringes Entgelt.
Kämpfe für Dein Recht und nimm Hilfe von in diesen Dingen erfahrenen Personen in Anspruch!Lass Dich durch den Bescheid erstmal nicht ins Bockshorn jagen oder runterziehen.
Viel Erfolg und alles Liebe
malaya
Liebe Moni,
ja auch ich kann dir den VdK bzw. SOVD empfehlen. Besonders, da Du dann auch keine zusätzliche Belastung bzgl. der Formalitäten hast. Es kostet einen jährlichen Beitrag von weniger als 100 Euro und bei Widerspruch eine Grundgebühr.
Jeder, der eine Erwerbsminderungsrente beantragt, sollte zunächst mit solchen Ergebnissen rechnen. Dann ist man besser vorbereitet. Es ist oftmals ein Kampf, der durchgestanden werden will.
Alles Gute
wünscht
SternchenLiebe Moni,
schließe mich den anderen an: sofort Widerspruch einlegen!
Du bist völlig unterbewertet, aber das hat bei manchen Stellen leider Methode. Sie hoffen, dass man die Kraft nicht mehr hat, sich zu wehren. Wende Dich an Deinen behandelnden Arzt, der Dir ein Gutachten schreiben soll. Unbedingt mit rein müssen Depressionen, die aufgrund der langen Schmerzproblematik entstanden sind. Ich setze mal voraus, dass das bei fast jedem Schmerzpatienten der Fall ist. Depressionen zählen viel rein in die Bewertung. Fehlen sie in der Begründung, erreicht man kaum eine angemessene Gradzahl.
Lass Dich nicht unterkriegen – nimm den Kampf auf. 🙂
Liebe Grüße
BettinaLiebe Moni,
hat sich bei Dir inzwischen etwas getan? Mir geht es ganz ähnlich: ich leider unter chronischer Migräne, Spannungskopfschmerzen und Depressionen und habe nur 30% bekommen…
Liebe Grüße
FraukeLiebe Frauke,
das gleiche, was ich im vorherigen Beitrag an Moni geschrieben habe, möchte ich auch Dir ans Herz legen.
Konsultiere den VdK oder eine andere ähnliche Hilfsorganisation, und lass Dir helfen.
Lieber Gruß
SternchenLiebe Frauke,
ich habe vor zwei Monaten Widerspruch eingelegt, aber bisher noch nichts gehört. Ich war wegen der Migräne und Depressionen 2 Jahre bei einem Psychologen in Behandlung und habe auf Anfrage die Adresse mitgeteilt, aber er wurde um keinen Bericht vom VA gebeten. Er meinte nur Fachärzte werden angeschrieben!
Liebe Grüße
MoniHallo,
ich habe nun ja schon viele Fälle ,,betreut“ die nur 20-30 % Schwerbehinderung bei chronischer Migräne bekommen haben.
Bis jetzt haben alle die Widerspruch eingelegt haben, dann ,,plötzlich“ 50 oder 60 % Schwerbehinderung bekommen. Wir haben dann zum Widerspruch immer den Befundbericht des Arztes und eine Kopie aus der Tabelle Gdb als Anlage dabei gelegt und dann wurde vom Versorgungsamt anders entschieden. Falls jemand Hilfe braucht, kann mir derjenige auch eine PN schicken.
Hier ist der link zur Tabelle GdB
http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.htmlPamela
Liebe Pamela,
wir haben alle Infos zur Schwerbehinderung, Widerspruch und Verschlimmerungsantrag auch hier im Headbook hinterlegt.
Das nur zur allgemeinen Info, daher bitte einfach in dieser Gruppe ein bisschen querlesen. 🙂 Wichtig ist auf jeden Fall, dass man bei einem auch objektiv zu niedrigem Grad der Behinderung Widerspruch einlegt. Fundierte Aufklärung vor Antragstellung wiederum schützen vor Enttäuschung. Einen ausreichend hohen Grad der Behinderung gibt es nunmal nur dann, wenn die Behinderung auch tatsächlich da ist. Daher vorher informieren und realistische Erwartungen haben. 😉
Liebe Grüße
BettinaHallo,
nach meinem Widerspruch gegen den Schwerbehindetenbescheid vom 02.04.2014 wegen meiner chronischen Migräne, chronischen Spannungskopfschmerzen und der Depressionen habe ich nun statt GdB 20 30!! bekommen. Das ist doch der blanke Hohn. Mein Therapeut hat ein Gutachten geschrieben, dass ich wegen meiner Erkrankung starke Depressionen habe und nun steht im neuen Bericht 1. Chronisches Schmerzsyndrom, Migräne, seelische Störung, und Funktionsbehinderung der Wirbelsäule. Dabei hatte ich die Tabelle zum GdB beigelegt. Es ist zum Verrücktwerden. Da hat man täglich Schmerzen und muss sich über so eine Sache aufregen und die Migräne wird noch schlimmer 🙁
Jetzt muss ich wohl gegen die Entscheidung klagen. Habt ihr Erfahrung damit und könnt ihr mir ein paar Tipps geben? Ist nur unser Versorgungsamt in Heidelberg so unmenschlich oder geht es euch auch so?
Unglückliche Grüße
MoniLiebe Moni,
leider ist die Bewertung von Bundesland zu Bundesland oft recht unterschiedlich.
Nun hast Du zumindest mal einen Grad von 30, mit dem Du Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen kannst. Die Erfolge beim Klagen sind unterschiedlich, da wird jeder was anderes sagen. Was meint denn Dein Arzt dazu, unterstützt er Dich dabei?
Liebe Grüße
BettinaHallo,
heute habe ich den Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt bekommen. Es wurde auf kein Argument des Widerspruchs eingegangen, obwohl der Widerspruch super formuliert war. Der Mann, der das für mich gemacht hat, hat dafür mehrere Stunden Arbeit investiert und hat jedes Argument des Versorgungsamtes auseinandergenommen. Stattdessen bekomme ich nur einen nichtssagenden Widerspruchsbescheid mit Textbausteinen wie z.B. „ein Gesamt-GdB von 50 kann beispielsweise nur angenommen werden, wenn die Auswirkung der Behinderung so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand, eines Beines …. Ein solches Ausmaß erreichen die bei Ihnen vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen nicht.“
Das ist doch eine Unverschämtheit! Zählen 34 Jahre Migräne und Spannungskopfschmerzen nicht, davon 2 Jahre beides chronisch. Kein Tag seitdem ohne Schmerzen… Dann muss man sich noch deshalb aufregen, was die Migräne noch verschlimmert. Dabei habe ich ein Gutachten wegen Depressionen, den Abschlußssbericht der Schmerzklinik und mein Kopfschmerztagebuch eingereicht. Jetzt muss ich klagen!
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Klageweg?
LG Moni
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.