Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Tips für einen Widerspruch – brauch dringend Hilfe.

Ansicht von 12 Beiträgen – 1 bis 12 (von insgesamt 30)
  • Autor
    Beiträge
  • melli72
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 8

    Mein Antrag auf Erhöhung wurde mal wieder abgelehnt. Bisher habe ich auf die Migräne allein 20%.
    Ich bin mit 5-6 Anfällen und ca. 20 Tagen im Monat dabei und da finde ich 20 % schon reichlich wenig.
    Meiner Meinung bewege ich mich zwischen einer mittelgradigen und schweren Migräne nur habe ich keine Ahnung wie ich dieses dem Versorgungsamt verklickern kann.
    Hat jemand ein paar Tips für einen Aussagekräftigen Widerspruch oder schohn Erfolg damit gehabt.

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33356

    Liebe Melli,

    tut mir leid für Dich, dass Du kaum Erfolg hattest mit Deinem Antrag. Sehr wichtig ist immer ein Gutachten, das hieb- und stichfest ist. Auch Begleiterkrankungen (Depressionen) sollen erwähnt werden. Unter nachfolgendem Link kannst Du alle wichtigen Informationen zum Thema Widerspruch finden. Nach einer gewissen Zeit wäre auch ein „Verschlimmerungsantrag“ eine Möglichkeit.

    Zusätzlich schadet es nicht, wenn Du schriftlich festhältst, wie sehr sich Dein Leben durch die Migräne zum Negativen hin entwickelt hat.

    Viel Erfolg beim Widerspruch!

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 1356

    Liebe Melli,

    hat man denn die 20 % begründet?

    LG

    Monika

    melli72
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 8

    Vielen Dank, nein eine ausführliche Begründung nicht. Nur nach dem Motto es liegt keine wesentliche Verschlimmerung vor.
    Ich denke ich werde einen Widerspruch erst einmal einlegen damit die Frist gewahrt bleibe und mich
    dann mal an den Sozialverband wenden.
    Eine Schilderung wie mein tägliches Leben mit der Migräne aussieht habe ich schon mit eingereicht dieses scheint keinen besonders interessiert zu haben – wer weiß ob es überhaupt gelesen wurde.
    War heute noch mal bei meinem Neurologen und mir dann noch mal ein Attest ausstellen lassen.

    LG
    Melanie

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 1356

    Liebe Melli,

    vll. formulierst du den Widerspruch so, dass du gemäß SGB X, § 25 zunächst Akteneinsicht nehmen möchtest und bittest um Zusendung von Kopien der Unterlagen, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgte, um deine Begründung (die du wie im Widerspruch angekündigt dann nachreichst) dann darauf zu beziehen.

    Du kannst natürlich dafür auch mit dem Sozialverband in Verbindung treten. Die sind mit Sicherheit sehr hilfreich.

    Liebe Grüße, ich drücke die Daumen

    Monika

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

    Aventuera90
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo ihr Lieben,

    mein Antrag auf Schwerbehinderung ist jetzt auch abgelehnt worden. Ich habe fuer chronische taegliche Kopfschmerzen und Migraene (mit/ ohne/ basilaris) mit 3-8 Attacken im Monat 20% bekommen und wollte fragen wie ich nun am besten meinen Widerspruch begruenden kann. Leider hat sich meine behandele Neurologin nicht sonderlich Muehe gegeben, sodass sie nicht mal die Basilarismigraene erwaehnt hat. An dieser leide ich im Moment besonders schlimm, da es immer wieder zu Durchblutungsstoerungen kommt. Die in Kiel verschriebenen Medikamente musste ich leider alle absetzen, da ich davon so muede geworden bin, dass ich fast nur noch geschlafen habe.
    Vielen Dank fuer eure Antworten …

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33356

    Liebe Aventuera,

    Du brauchst einen guten Neurologen vor Ort. Sieh mal in dieser Liste nach. Bis Du einen Arzt hast, der Dich unterstützt, kannst Du Deine Ärztin in Kiel anschreiben und um ein Gutachten bitten für den Antrag auf Schwerbehinderung. Ohne passendes Gutachten hast Du kaum eine Chance, das hast Du ja jetzt gesehen.

    Wenn die bisherigen Prophylaxen nicht gepasst haben, versuche andere. Lass Dich beraten, allerdings musst Du wissen, dass Nebenwirkungen fast immer vorkommen und man eine Zeitlang durchhalten sollte.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 764

    hallo aventuera90,

    also ich würde als erstes einen termin bei deiner neurologin machen. da die ja meist sehr lange wartezeiten haben, wäre es vermutlich nötig, in deinem widerspruch nur zu sagen, dass du dem bescheid widersprichst und die begründung nachreichst. du hast ja eine frist, die du nicht verstreichen lassen darfst, sonst ist „essich“. wenn du einen termin hast, kannst du diesen auch nennen im widerspruch und sagen, dass du deine begründung nachreichst, sobald du den termin mit deiner neurologin wahrgenommen hast.

    ich habe meinen widerspruch erst nur so gemacht, habe widersprochen und übrigens im widerspruch eine kopie der unterlagen angefordert, die zum gutachten und zur bewertung geführt haben. denn dann kannst du auch erst sehen, warum die dich so bewertet haben. dann erst kannst du auch deinen widerspruch entsprechend aufsetzen und begründen, warum das gutachten des amtes nicht stimmt. oder wenn zb unterlagen fehlen oder so.

    aber auf jeden fall solltest du deiner ärztin das genauer beschreiben und mehr auf unterstützung pochen. ich hatte mir richtig viel zeit bei ihr genommen auch wenn ich immer das gefühl hatte, sie wollte jetzt den nächsten patienten rannehmen. ich hab immer gesagt „ich bin noch nicht fertig!“ und dann hat sie sich wieder hingesetzt 🙂

    am ende habe ich meine begründung geschrieben, mit fakten gegen das ärztliche gutachten vom amt argumentiert, und das auch gleichzeitig meiner neurologin geschickt mit der bitte, dass sie mich unterstützen solle, wenn sie noch mal angeschrieben wird. mit der kopie meiner begründung weiß sie eben, wie ich das sehe, ich dachte, das wär vllt nicht schlecht, diese taktik.

    wie das ganze ausgeht… ich sitze selber und warte. also schöne theorie. mehr kann ich dazu nicht sagen.

    wünsche dir viel glück!!!
    gruß
    tanja

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    auf jeden fall solltest du eine eigene stellungnahme beifügen. mal beschreiben, wo du im täglichen leben behindert bist und welche erkrankungen du hast. versuch mit deinen worten zu berühren…. deiner ärztin gibst du das in Kopie, oder so..tanja hat das alles gut beschrieben.
    bei mir hat es geklappt, gleich im ersten anlauf gdb 50
    und dann gibt es noch den sozialverband, die dich hier unterstützen beim widerspruch.
    lg
    doro

    sternthaler
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 444

    Also ich habe 60% im dritten Anlauf bekommen, da hatte ich aber schon einen Behandlungsbericht aus Kiel bekommen.
    Ich bin damals in den VDK gegangen, 5 Euro Betrag im Monat sind noch ganz verträglich. Da es mir nicht so gut ging, habe ich mich mit den Widersprüchen beim Versorgungsamt und bei der BfA (Antrag EU-Rente) überfordert gefühlt. Die Rechtsanwälte des VDK sind auf solche Sachen spezialisiert. Auch meine EU Rente wurde bewilligt, erst 3 Jahre und jetzt bis zu Eintritt in die Altersrente. Obwohl es mir jetzt besser geht, musste ich doch einsehen, täglich arbeiten zu gehen, ich würde es einfach nicht mehr schaffen. Also versuchs doch mal beim VDK, den gibt es in jedem Bundesland, auf der Internetseite kannst Du auch die Geschäftsstellen finden.
    Pamela

    Miriam
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 134

    Hallo,
    ich habe heute meinen Bescheid bekommen und einen GdB von 40% zugesprochen bekommen. Außerdem haben sie geschrieben, dass nach ärztlicher Einschätzung sei bei der Funktionsstörung Migräne eine Besserung mit Auswirkung auf den festgestellten GdB möglich. Deshalb wollen sie das Ganze im April 2014 erneut prüfen. Tatsächlich geht es mir -zum Glück- viel besser als im letzten Jahr, dennoch möchte ich Widerspruch einlegen. Habe schon eure Tipps gelesen und notiert.
    Meint ihr denn, dass ich trotz allem noch eine Chance habe?
    Hinzu kommt, dass ich seit ich im März in Kiel war, nicht mehr zu meinem Neurologen (der ja als mein Facharzt angegeben war) gehe, sondern in die Ambulanz in Kiel. Da habe ich im September erst wieder einen Termin.

    Liebe Grüße
    Miriam

    Happy
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1826

    Hallo Miriam,

    also ich rate Dir, Dich beim VdK unterstützen und beraten zu lassen. Wir als Laien können viele Vermutungen anstellen, aber das hilft Dir ja nicht. Das mit dem Wechsel vom Neurologen zur Ambulanz Kiel sehe ich nicht als Problem, auch von dort kannst Du Dir ja ein Attest/Begründung holen, wenn es zum Widerspruch kommt. Vielleicht ist das ja sogar besser, weil diese auf Migräne spezialisiert sind und wissen, unter welchen Einschränkungen wir leiden.

    Ich wünsche Dir viel Glück.

    Liebe Grüße
    Christiane

Ansicht von 12 Beiträgen – 1 bis 12 (von insgesamt 30)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben