Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Urlaubsanspruch bei EM Rentenantrag

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • Trullalinchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 164

    Hallo ins Forum,

    ich bin seit Anfang Januar arbeitsunfähig nach einer psychosomatischen Reha. Im November 2011 war ich 14 Tage in Kiel und habe nach Absprache mit den Ärzten dort und meinen hier vor Ort nun einen Antrag auf EM Rente gestellt. Aus 2010 habe ich noch 4 Tage Resturlaub und meinen gesamten Urlaub für 2011 noch offen. Nun habe ich meinen Chef um Auszahlung gebeten, er verneinte diese Bitte, mit der Begründung, es gäbe ein neues Urteil vom Europäischen Gerichtshof, dass mir das nicht zusteht. Kann mir jemand helfen und mir sagen, ob ich keinen Anspruch mehr habe?
    Danke und liebe Grüsse
    Monika

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Liebe Monika,

    bitte doch Deinen Chef, Dir dieses Urteil zu zeigen. Er soll Dir eine Kopie machen und dann sage ihm, dass Du das Deinem Anwalt zeigen möchtest. Ob Du einen Anwalt hast, oder nicht, ist jetzt mal unerheblich. Wer weiß, ob er dann vielleicht einlenkt? Mehr weiß ich leider dazu auch nicht.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 764

    Liebe Monika,
    Dein Chef hat Recht, der Urlaub verfällt bei langer (in Deinem Fall ja das ganze Jahr) Krankheit, allerdings nur dann, wenn Du auch nicht die Möglichkeit hast, diesen bis 31.03.2012 zu nehmen. Heißt:
    Die 4 Tage von 2010 sind eh erledigt. Und Dein gesamter Urlaub von 2011 könnte innerhalb des ersten Quartals 2012 genommen werden, sofern Du da wieder gesund bist und auf Arbeit erscheinst.
    Es gibt ein Urteil, das sagt, dass Urlaubstage nicht unbegrenzt angesammelt werden können bei jahrelanger krankheitszeit. Und das ist ja offensichtlich in Deinem Fall gegeben. Die einige Diskussionsgrundlage für Dich ist Dein Urlaubsanspruch von 2011. Da steht Dir nach dem Gesetz bei langer Krankheit dann im Folgejahr der gesetzlich Mindesturlaubsanspruch zu, also 24 Tage (wenn Du also 30 hast, verfallen 6). Die kannst Du nehmen, wenn Du nächstes Jahr wieder gesund bist.

    Und: Eine Auszahlung des Urlaubs ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen und da hast Du null Anspruch drauf. Es gibt einen Paragraphen im Urlaubsgesetz, der das regelt und sagt, Auszahlung ist nicht, denn Urlaub soll zur Erholung dienen. Und wenn ein AN über mehrere Jahre hinweg krank ist, dann brauch er keine Erholung von der Arbeit im eigentlichen Sinne, insofern verfällt dann der Anspruch und die Kohle bekommst Du dafür auch nicht.

    Tut mir leid, ist nicht so toll für Dich, aber anderseits musst Du auch verstehen, dass der Arbeitgeber hier monatelang auf eine Arbeitskraft verzichten muss, und diesem dann Geld auszuzahlen für Urlaub von der Arbeit, die nicht geleistet wurde, ist ja auch etwas dreist, oder? Du bezahlst ja auch kein Trinkgeld in einem Restaurant, wo Du gar nicht bedient wurdest und hungrig wieder rausgehst.

    Ich wünsche Dir gute Besserung, ich weiß, wie das ist mit Psyche, war von 2006-2008 ausgeknockt, meinen Mann hat’s letztes Jahr erwischt und hatte „nur“ 6 Monate sein tiestes Tief, konzentrier Dich auf Deine Gesesung und mach Dir keinen Kopf um Urlaubstage. Das ist soooo unwichtig, DU bist wichtig, Deine Gesundheit ist wichtig, das hat Prio 1.

    Liebe Grüße
    Tanja

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 764

    ach, noch einen Hinweis vergessen, der ja noch wichtig ist:

    in dem Moment, wo Dein Arbeitsvertrag als rechtlich gekündigt gilt, hast Du Anspruch auf eine Auszahlung des Urlaubs des verbleibenden Jahres. Sollte also nächstes Jahr Deine Rente durch sein und Du kündigst, DANN kannst Du noch mal fragen, aber für das Urlaubsjahr 2012, ganz vielleicht ist Dein AG nett und zahlt Dir auch noch was von 2011 mit aus.
    Dies ist der einzige Passus, der Dir eine Auszahlung von Urlaub zugesteht, wenn Du also Urlaub noch übrig hast, der Arbeitsvertrag ausläuft und Du nicht die Möglichkeit hast, diesen zu nehmen. Dann kann dieser ausgezahlt werden.

    Probier es aus, ich würde mir aber auch mal einen Anwalt zu Rate ziehen, die sind noch besser als ich Laie 🙂

    Gruß
    Tanja

    Trullalinchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 164

    Hallo Tanja,

    danke für deine Antworten, bin noch immer in der Warteschleife bzgl Rente und ob ich kündigen werde im Falle, dass diese durchgeht weiß ich noch nicht. Da ich ja im öffentlichen Dienst bin, endet mein AV nicht wenn ich EM Rente bekomme automatisch, sondern ruht dann. Und diese Rente ist ja immer nur befristet, werde dieses Jahr 51, bekomme also bestimmt noch keine durchgehende Rente.
    Hattest Du die Rente von 2006 – 2008? Im Moment bin ich mal wieder ziemlich wechselhaft drauf, dieses nicht wissen, was Sache ist macht mich platt.
    Nochmals Danke
    Viele Grüsse Monika

    sternthaler
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 444

    Hallo trullalinchen
    ich habe den Urlaub den ich nicht mehr nehmen konnte, weil ich krank geschrieben war, dann Reha und dann EU Rente ausgezahlt bekommen. Ich habe auch im öffentlichen Dienst gearbeitet und bei der ersten Befristung von 3 Jahren ruhte der Arbeitsvertrag. Hatte aber noch 20 Tage Urlaub, die ich nicht mehr nehmen konnte, mein Arbeitgeber hat die Auszahlung verweigert, aber ich habe ein Gerichtsurteil gefunden wonach gezahlt werden musste. Falls Du mehr wissen willst, schicke mir eine PN.
    Pamela

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben