Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

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Abhilfebescheid – und dann?

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  • Autor
    Beiträge
  • Martin
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo zusammen,

    habe auf meinen ersten Antrag hin einen GdB von 20 erhalten. Viel zu wenig. Nach meinem Widerspruch habe ich nun einen Abhilfebescheid erhalten: GdB 40.

    Ich leide seit zehn Jahren unter Migräne, zur Zeit lt. meinem Migraine-Kalender ca. 15x pro Monat (15x auch Einnahme von Sumatriptan 100mg).

    Ich halte einen GdB von 50 mindestens für „angemessen“.

    Kennt jemand das Vorgehen bei einem Abhilfebescheid? Ist ein GdB von 50 nicht realistisch?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Willkommen Martin. 🙂

    Hört sich schon so an, als wäre ein Grad von 50 angemessen. Versuchst Du noch, gegen die hohe Attackenfrequenz etwas zu unternehmen, oder hast Du Dich in Dein „Schicksal“ ergeben?

    Bezüglich Widerspruch lies Dich doch mal in der Gruppe hier ein. Besonders in diesem Forum Widerspruch findest Du nützliche Informationen.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Martin
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Danke für die Antwort.

    Was heisst schon, in sein Schicksal ergeben. . .

    Propanolol, Flunarizin, Topiramat und Valproinsäurte ausprobiert. Immer ohne langfristigen, wirklich merkbaren Erfolg.

    Leider!

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Du hast 4 Prophylaxen durch, aber es gibt noch so viel mehr. Wie sieht es mit dem Verhalten aus? Hast Du versucht, in Deinem Leben etwas zu verändern, das vielleicht die Kopfschmerzen unterhalten könnte? Wendest Du Entspannungsverfahren an? Nimmst Du hochdosiertes Magnesium und Vitamin B2 zu Dir?

    Liebe Grüße
    Bettina

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 764

    Hallo Martin,

    also erst mal GANZ WICHTIG : wieviel Zeit hast Du noch?

    Normalerweise müsste in Deinem neuen Bescheid auch eine Rechtsbehelfsbelehrung sein, in der Dir mitgeteilt wird, was Du tun kannst, wenn Du mit diesem Bescheid nicht einverstanden bist.

    Soweit ich es verstanden habe (mein Widerspruch läuft noch, ich infomiere mich immer nur bis zum nächsten Schritt, was danach kommt, mach ich dann, wenns soweit ist), hast Du nämlich dann die Möglichkeit, diesen Bescheid (den jetzigen Abhilfebescheid) anzunehmen oder eben auch wieder abzulehnen.

    Lehnst Du ihn ab, besteht meiner Meinung nach nur noch die Möglichkeit, zu klagen. Andererseits ist die Frage, was Du in Deinem Widerspruch begründet hast und ob das Amt Deiner Begründung komplett entspricht…? Hast Du gesagt, Du erwartest 50%? Weil dann besteht glaub ich die Möglichkeit, sich noch mal mit einem normalen Widerspruch zu wehren, hast Du nur gesagt, Dir reichen 20% nicht, dann ist es u.U so, dass Du jetzt klagen müsstest.

    Ich würde jetzt an Deiner stelle so oder so einen Anwalt nehmen, um mich beraten zu lassen! Und achte auf die Frist, nicht, dass es nachher zu spät ist.

    Hoffe, Du hast meine Antwort einigermaßen verstanden, war jetzt nicht sehr geordnet!
    Falls noch fragen sind, frag, aber schau dich hier auch um, einiges findest Du auch schon im Forum!

    Viel Glück,
    Tanja
    PS. du hast ja n krasses Bild für Dich, damit bis Du ein echter Migräniker, da bin ich mit meinem einen Auge und den Stoßzähnen ja läppisch… hast gewonnen! 😀
    Und was sagt Dein Arzt dazu?

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 764

    huch!
    das mit dem arzt ist mir verrutscht!
    die frage sollte noch weiter hoch, also was sagt dein arzt dazu, zu deinen 50 oder eben nicht 50% ?

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    hallo martin,
    auch ich will dich ermutigen weiter zu machen. vor allem im bereich der von bettina angesprochenen prophylaxen und ausdauersport, ernährung, schlaf-wachrhythtmus…..
    ich hatte zuletzt wöchentliche attacken über 3 tage mit erbrechen, dann noch 1-2 tage, bis ich wieder auf den beinen war…… es ging nichts mehr. seit konsequenter umseztung der prophylaxen geht es mir um einiges besser!!!! meine letzte migräneattacke mit totalausfall ist mittlerweile 6 wochen her 😀
    und dass die ämter sich so dranstellen mit dem anerkennen einer behinderung… das ist wirklich gemein! hierzu hat tanja ja auch einiges geschrieben.
    gib nicht auf
    lg
    doro

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 1356

    Ich möchte mich noch mal zum Thema „Abhilfebescheid“ äußern.

    Es gibt auch einen „Teilabhifebescheid“ – dh, dass man sozusagen dem Widerspruch entweder (bei „Teilabhilfe“,) teilweise (z.B. GdB wird angehoben, Merkzeichen aber nicht , wie beantragt, zuerkannt oder umgekehrt) oder (beim Abhilfebescheid) ganz „abhilft“.

    Beispiel: nach Bescheid von GdB von 40 legt man Widerspruch ein, da dieser nicht angemessen erscheint. Evtl. (ja nach Krankheitsbild) hat man auch kein beantragtes und für das Krankheitsbild plausibles Merkzeichen zuerkannt bekommen (z. B. aG, weil man querschnittsgelähmt ist, oder BL für Blinde etc.).

    Dem (Teil-)Abhilfebescheid kann man stattgeben oder widersprechen. Den Widerspruch kann man noch einmal begründen und auch noch durch Atteste untermauern.

    Sollte man diesem Widerspruch nicht stattgeben und man ist der Meinung, dass die Einschätzung des Versorgungsamtes nicht den Tatsachen entspricht, steht einem nach der Bekanntgabe des endgültigen Bescheides der Klageweg offen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich umfassend selbst informieren muss. Der Sozialverband kann hilfreich sein, aber es kommt da auch auf den einzelnen Mitarbeiter an. Ich persönlich hatte mit unserer Niederlassung wenig Glück, musste im Endeffekt die Besonderheit, die die Antragstellung eines SBA für ein Kind mit sich bringen kann, dieser erst bekannt machen.

    Allerdings denke ich, dass das nicht die Regel ist, wollte dennoch darauf hinweisen, dass man sich nicht einfach blind darauf verlassen sollte.

    Ich bin mir allerdings sicher, dass das Versorgungsamt Unterschiede macht, ob ein Widerspruch über einen Sozialverband gestellt wurde oder man ihn selbst formuliert. Rechtlich dürfte es nicht maßgeblich sein, aber dem Versorgungsamt dürfte klar sein, dass der Antragsteller eher einen Klageweg beschreitet, wenn er durch den Sozialverband (oder einen Anwalt!) vertreten wird.

    Sicherlich ist es gut, wenn man zunächst einen GdB von mindestens 50 bekommt, denn erst dann gilt man als schwerbeschädigt. Gleichstellung kann man zwar beantragen, allerdings bekommt man damit nicht automatisch die Nachteilausgleiche eines Schwerbeschädigten (Steuerfreibetrag, Zusatzurlaub beispielsweise).

    Eigentlich skandalös, dass man sein Recht oftmals erst erkämpfen muss. Mein persönlicher Eindruck nach vielen Recherchen ist der, dass hier reine Willkür bei der Vergabe des GdB herrscht. Anscheinend spekuliert man darauf, dass sich die meisten Antragsteller ihrem Schicksal ergeben und sich nicht die Mühe machen zu widersprechen.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

    Liebe Grüße

    Monika

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Liebe Monika,

    danke für Deine Einschätzung und die genauere Aufgliederung. Ergänzend sollte vielleicht erwähnt werden, dass es bei Deinem Sohn um die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgrund der Myalgischen Enzephalomyelitis geht. Da dieses Krankheitbild von mancher Seite her noch nicht so wirklich anerkannt wird, sind Deine enormen Probleme ganz sicher auch damit begründet.

    Auch Sachbearbeiter haben Vorgaben und können nicht ganz so willkürlich ohne Kontrolle die Grade vergeben. 😉 In aller Regel klappt es nämlich beim Migräniker recht gut mit dem Ausweis für Schwerbehinderung. Beachtet man einige wichtige Punkte (Gutachten des Neurologen, Angabe aller Ärzte bei denen man auch für andere Krankheitsbilder war, Hinweis auf Depression usw.), erhalten doch recht viele schon im ersten Durchlauf einen Grad von 50. Bei mir war es sogar ein Grad von 60 unbefristet. Mein ganzer Aufwand beschränkte sich auf einen Einzeiler beim Antrag und dem Ausfüllen des Fragebogens.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Uli
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 200

    Liebe Bettina,
    vlt. ist meine Frage jetzt etwas naiv, aber ist ein Neurologe zwingend notwendig bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises? Ich war mal vor Jahren bei einem, war aber nicht zufrieden mit dem…Bin ja jetzt seit kurzem in der Schmerzambulanz und bin auch mit meiner Hausärztin recht zufrieden. Deswegen weiß ich nicht so recht, wozu ich noch einen Neurologen brauche. wollte aber dieses Jahr das mal mit dem Ausweis angehen, weil meine Anfälle ja einen wirklich schweren Verlauf in den letzten 2 Jahren genommen haben. LG Uli

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Liebe Uli,

    man braucht dafür nicht zwingend einen Neurologen. Da aber sicher 90 % bei einem Neurologen in Behandlung sind, habe ich das so geschrieben. Wenn Deine Hausärztin Dich schon lange begleitet, kann sie Dich selbstverständlich unterstützen, einen Bericht schreiben und Deinen Verlauf schildern. Es geht nur darum, dass ein Arzt (Neurologe, Schmerztherapeut, Hausarzt) bestätigt, dass Dir aufgrund Deiner Erkrankung ein Behindertenausweis zusteht.

    Gib alle Erkrankungen an, auch Deine überstandene Krebserkrankung und vor allem Depressionen, die aufgrund der langen Schmerzerkrankung ja meist sowieso in irgend einer Form bestehen.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Uli
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 200

    Ja Danke, das mach ich. Im Befund der Schmerzambulanz steht bereits Migräne mit zunehmender schwerer Verlaufsform und damit verbundener schwerer Depression drin. LG Uli

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