Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Behindertenausweis für Dummies

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  • Autor
    Beiträge
  • Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33344

    Doch, ich denke auch, dass Du zu kompliziert denkst, liebe Doro. 😉

    Dein Arbeitgeber meint die Gleichstellung des Arbeitnehmers, wenn dieser nur einen GdB von z. B. 30 hat. Dann kann er Gleichstellung beantragen und wird im Berufsleben ebenso „bevorzugt“ behandelt, wie jemand, der gleich einen Grad von 50 erlangt hat.

    Es ist alles gut, der Ausweis reicht zur Vorlage völlig aus.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    🙂 danke bettina…. ich kann´s noch 😉
    lg
    doro

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33344

    Ich hätte auch nicht erwartet, dass Du es inzwischen abgelegt hast. wirr1.gif

    So etwas verschwindet nicht einfach mit einem Umzug. 😉 🙂

    sternchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 4964

    Hallo liebe Doro,

    wie schön, dass Du wieder hier bist. 🙂 🙂 🙂

    Es gibt diese Unterschiede. Aber m. E. reicht eine GdB von 50% aus um gleichgestellt zu sein.

    Hier die Unterschiede :

    Teil D: Merkzeichen

    1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    (Merkzeichen G)
    2. Berechtigung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B)
    3. Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
    4. Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)

    Liebe Grüße
    Sternchen

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    hahahahahaha, stimmt.
    ein versuch war es aber wert. 😉

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    hallo sternchen,
    ich freue mich auch sehr über das *wiederlesen* … so schön. 🙂
    danke für deine antwort. …der mensch hat mich offensichtlich mal wieder irritiert…
    lg
    doro

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33344

    Versuchen kann mans ja. 😉

    Nochmal ein Wort zur Gleichstellung: Mit einem Grad von 50 braucht man keine Gleichstellung, da man alle relevanten Vergünstigungen mit diesem Grad bereits hat. Gleichstellung ist wichtig, wenn der Grad unter 50 ausfällt.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 764

    hallo doro,
    das ist schön, dich wieder in der runde zu haben!!
    habe auch oft an dich gedacht, schön, dass es dich wieder zurück, heim ins reich, geführt hat
    😀

    und die gleichstellung-
    sag deinem chef, er soll mal ne fortbildung machen.
    gleichstellung bzgl der art der schwbh ist ja quatsch.
    denn wie bettina schon sagte, gleichstellung bedeutet im schwbhgesetz, dass arbeitnehmer mit behinderungen von 30-40 grad (es gibt keine prozente) diese beantragen können, egal welche krankheit.
    die krankheit ist dem arbeitgeber gar nicht anzugeben, das geht ihn nichts an!!

    die gleichstellung an sich bedeutet, dass du den kündigungsschutz für schwerbehinderte in anspruch nehmen kannst, denn mit 30-40 grad giltst du nicht als SCHWERbehindert, sondern „nur“ als behindert. der kündigungsschutz ist dann eine extrawurscht, die einem zuerkannt wird.

    mit einem gdb50 brauchst du keinen gleichstellungsantrag, denn du HAST den kündigungsschutz UND die extra-urlaubswoche sowie einen steuervorteil von knapp 600,-/jahr.

    und schreiben bekommst du sicherlich nicht mehr, denn dass du den gdb50 hattest, wurde dir ja schon mitgeteilt. nur die länge war nun neu, und das reicht, wenn du den ausweis hast.
    freu dich einfach!!
    gruß
    tanja

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    huhu tanja,
    ach wie schön und danke für dein herzliches willkommen. 🙂
    ihr habt alle recht, dass ich mich von den pappnasen immer wieder verunsichern lasse….egal. ich werde mich dann mal entspannt zurücklehnen und über die unbefristetheit freuen.. 😉
    ihr habt alle recht, hab mal wieder zuviel gedacht …
    und was meinen arbeitgeber angeht, eigentlich unverschämt, aber ich verzeihe und drucke das gesetz aus …sollte ja auch für meine firma gelten 😉
    lg
    doro

    alchemilla
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 3992

    Liebe Doro,
    nimm’s um Himmels Willen nicht persönlich.
    Wer bei einer solchen Konstellation nicht verwirrt ist, hat es nicht durchschaut:
    Sie haben dir den unbefristeten AUSWEIS ausgestellt,
    können den gleich lautenden Schrieb nicht machen, weil ihnen ein Arztbericht fehlt ??? Hääääääää?
    DAS muss man nicht verstehen. DAS ist der berühmte Amtsschimmel (meinen die damit eigentlich das Pferd oder den Pilz? Ich glaube: letzteres)

    Es liegt nicht an DIR, dass du verwirrt bist, ganz bestimmt nicht.

    Noch wieder ein schöner neuer Farbkleks auf dem kunterbunten Bild davon, was wir alle zusammen schon so alles erlebt haben.

    Entspannt zurück lehnen ist immer gut.
    Schönes Wochenende!!!!

    LG
    alchemilla

    Doro
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1605

    liebe alchemilla,
    schön von dir zu lesen…. 🙂
    … und danke für deine worte…
    das mit dem farbkleks und dem bild, hast du toll geschrieben…
    du klingst sehr positiv, das freut mich.(sehr sogar)
    lg
    doro

    Reggae
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo zusammen,

    die Korrespondenz mit dem Ämtern ist oft sehr verwirrend. Ich habe einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt und 40% GdB bekommen. Lohnt es hier, Widerspruch einzulegen, denn es liegt eine chronische Migräne vor. Bei Vielen habe ich gelesen, dass es 50% geben kann. Ich weiß nicht so recht, was ich machen soll. In Kiel war ich vor 2 Jahren. Bei meiner Arbeit kann ich nichts ändern, die ist turbulent. Rücksicht kann ich da nicht erwarten.
    Lg,
    Reggae

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