hallo doro,
das ist schön, dich wieder in der runde zu haben!!
habe auch oft an dich gedacht, schön, dass es dich wieder zurück, heim ins reich, geführt hat
😀
und die gleichstellung-
sag deinem chef, er soll mal ne fortbildung machen.
gleichstellung bzgl der art der schwbh ist ja quatsch.
denn wie bettina schon sagte, gleichstellung bedeutet im schwbhgesetz, dass arbeitnehmer mit behinderungen von 30-40 grad (es gibt keine prozente) diese beantragen können, egal welche krankheit.
die krankheit ist dem arbeitgeber gar nicht anzugeben, das geht ihn nichts an!!
die gleichstellung an sich bedeutet, dass du den kündigungsschutz für schwerbehinderte in anspruch nehmen kannst, denn mit 30-40 grad giltst du nicht als SCHWERbehindert, sondern „nur“ als behindert. der kündigungsschutz ist dann eine extrawurscht, die einem zuerkannt wird.
mit einem gdb50 brauchst du keinen gleichstellungsantrag, denn du HAST den kündigungsschutz UND die extra-urlaubswoche sowie einen steuervorteil von knapp 600,-/jahr.
und schreiben bekommst du sicherlich nicht mehr, denn dass du den gdb50 hattest, wurde dir ja schon mitgeteilt. nur die länge war nun neu, und das reicht, wenn du den ausweis hast.
freu dich einfach!!
gruß
tanja