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Fragen zum Thema Schwerbehinderung
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AutorBeiträge
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Liebe India,
ich denke auch, Du wartest besser auf Kiel. Wenn Dein Neurologe die Sache eher negativ bewertet, würde sein Gutachten sicher nicht überzeugend ausfallen. Das brauchst Du aber und in Kiel wird man Dich gut beraten können. Ebenso erhältst Du dann ein Fachgutachten, das Dir gut weiterhelfen wird.
Ich habe gleich bei meinem ersten Antrag und dem Gutachten aus Kiel einen Grad von 60 erhalten.
Du hast eine unbefristete Stellung und selbst bei einer Neueinstellung bist Du nicht verpflichtet, Deinen Schwerbehindertenstatus anzugeben. So gesehen kann ich mir nicht vorstellen, wo die Probleme liegen könnten.
Weiterhin schönen Urlaub und lass Dich nicht wegblasen. 😉
Liebe Grüße
BettinaAnonym
Inaktiv10. Oktober 2011 um 17:45 UhrBeitragsanzahl: 764hallo „ihr da oben“!
bin seit einer minute nun mitglied, also nicht nur in dieser runde sondern überhaupt im headbook.habe vor einigen wochen auch meinen antrag losgeschickt, erst mal ohne hilfe und nur mit euren erfahrungen, die ich hier so gelesen habe.
was ich mich aber grundsätzlich frage, und vllt kann jmd mir da weiterhelfen: ist es denn abhängig, ob man medikamentös gut eingestellt ist, wie schwer die migräne bewertet wird? welche logik steckt denn da hinter?
die erkrankung ist ja trotzdem in voller stärke da, auch wenn ich zb z.zt mit einem antiepileptikum herumprobiere und gerade mal eine phase habe, in der ich „nur“ 10 tage migräne habe, statt 15. es ist doch nicht die therapie, die bewertet wird, sondern meine erkrankung. sonst könnte ich ja einem rollstuhlfahrer ja sagen, hey, du kannst zwar nicht laufen, aber fahren, also bekommst du auch nur 30%. das ist doch irrsinnig. habt ihr da eine logische erklärung? oder eine begründung, die euch mal vom amt aus über den weg gelaufen ist?entschuldigt mein krasses beispiel oben, ich möchte niemanden durch den kakao ziehen wegen seiner behinderung, im gegenteil, sonst hätte ich nicht selbst einen antrag laufen. ich habe nur in diesen foren schon hier und da diese begründung gelesen und mich wundert das so.
vielen dank und gruß
tanjaHallo Tanja,
der GdB wird nicht für eine Krankheit festgestellt, sondern für die Behinderung durch eine Krankheit.
Es geht dabei um die körperlichen, psychisch/seelischen und sozialen Einschränkungen.
Grüße
HR
Schön, dass Du zu uns gefunden hast, liebe Tanja und herzlich willkommen. 🙂
Wichtig für die Beurteilung ist ein aussagekräftiges Gutachten, das physische und psychische Beeinträchtigungen durch die Haupterkrankung mit erfasst.
Einer Logik sollte die Beurteilung zwar folgen, das ist aber leider oft nur Wunschdenken. Daher ist die Vorbereitung auf diesen Antrag ja so wichtig.
Wenn Du nach wie vor – trotz guter medikamentöser Einstellung – immer noch 10 Tage im Monat hast, gehörst du zu den schwer Betroffenen und der Grad der Behinderung wird dementsprechend ausfallen. Wenn nicht, bleibt immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Liebe Grüße
BettinaHallo zusammen,
also irgendwie bin ich zu doof, um das Vorgehen und die Zusammenhänge zu verstehen. Ich habe einen GdB von 30 erhalten und bei Antrag auf Gleichstellung eben einen von 50. Das für die Auswirkungen der Migräne mit ihren Sonderformen und eines pathologischen Gefäß-Nerv-Kontaktes des Gleichgewichtsnerven. Ich habe zur Zeit nindestens 15 Migränetage, eine qualvolle Angelegenheit.
Was kann ich nun tun, um einen höheren GdB zu erhalten und nochmal, ich weiss, dass wir das schon hatten, aber jetzt bitte für mich als Doofe, wie hängt das nun mit einer Erwerbsminderungsrente zusammen. Das sind ja, wie ich verstanden habe, zwei verschiedene Angelegenheiten und Vorgänge. Wie gehe ich bei Antrag auf ERwerbsminderungsrente vor. Erschwerend kommt hinzu, dass mein Neurologe meine Erkrankungen irgendwie runterspielt, so als Selbstverständlichkeit, mit der man eben im Alltag umgehen muss.Lg Semi
Liebe Semi,
Du bist nicht doof ;), sondern das ist alles etwas kompliziert. Hier hast Du gute Informationen zur Erwerbsminderungsrente. Ist unabhängig von einem Grad der Behinderung.
Mit einem Grad von 30 (auch mit Gleichstellung) scheinst Du unterbewertet zu sein. Wenn Dein Neurologe Deine Beschwerden nicht so ernst zu nehmen scheint, wird das Gutachten dementsprechend ausgefallen sein und daher für das Versorgungsamt wenig Grund gegeben, Dich höher einzustufen.
Das Gutachten ist wichtig, in dem alle Beeinträchtigungen mit aufgenommen werden müssen. Wichtig ist auch der Hinweis auf eine reaktive Depression, die bei chronischen Schmerzpatienten immer mit vergesellschaftet ist. Depressionen werden hoch bewertet.
Ich würde an Deiner Stelle Widerspruch einlegen, aber Dein Neurologe muss „mitspielen“.
Liebe Grüße
BettinaPS: Schönes neues Foto! 🙂
Anonym
Inaktiv12. Oktober 2011 um 09:48 UhrBeitragsanzahl: 764Hallo Harald,
danke für diesen Hinweis, leuchtet mir einerseits ein, andererseits nicht. Bin leider eher logisch veranlagt und wundere mich zB dass man als schwerer Alkoholiker mit 50% GdB eingestuft werden kann, ebenso als Drogenabhängiger, wenn man nichts dagegen tut und mein Körper entsprechend verfällt.
In meinen Augen nicht vergleichbar mit einer Krankheit, für die ich absolut nichst kann, und die mein Leben eben sehr beeinträchtigt. Wenn ich Glück habe, dann finde ich ein AM, dass mir Erleichterung verschafft, was aber immer auch mit Nebenwirkungen zusammenhängt. Und man IST eben trotzdem eingeschränkt, auch wenn man medikamentös eingestellt ist, man lebt nicht so, wie ein gesunder Mensch. Insofern ist für mich der GdB durchaus auch eine Bewertung der Schwere der Krankheit an sich, sonst müsste es ja nicht eingeteilt sein in „wenige Anfälle = 0-10“ etc.Nungut, Ihr könnt hier alle auch nix für dieses Gesetz, ich wollte nur mal versuchen es zu verstehen. Ich habe im Beruf mit Gesetzen zu tun, da neige ich leicht zum Diskutieren und Auslegen.
Ich lass es Euch wissen, wenn ich was höre von meinem Antrag. Bisher ruht still der See.Wünsche Euch nen klaren Kopf
tanjaAnonym
Inaktiv12. Oktober 2011 um 09:50 UhrBeitragsanzahl: 764huch, der hat das zweimal abgeschickt!
war keine absicht!ich dachte nur lucky luke schießt schneller als sein schatten 😉
Anonym
Inaktiv12. Oktober 2011 um 09:56 UhrBeitragsanzahl: 764oh, da fällt mir aber noch eine Frage ein:
wie kommt Ihr an eure Unterlagen wie Gutachten und sonstige Krankenaussagen von Ärzten ran? Bei mir ist das immer ein Akt, ich habe das Gefühl, die Ärzte rücken das extrem u ngern raus und fordern dann oft Gebühren oder kritzeln mir nur Stichworte auf einen Schmierzettel oder so, alles schon da gewesen.
Wie macht ihr das?
Ich habe bei meinem Antrag nichts eingereicht, weil ich nichts in der Hand habe, das liegt alles bei den Ärzten. Ich dachte eigentlich, dass ich als Patient durchaus das Recht habe, Daten über mich zu bekommen, ohne dass ich an der Rezeption diskutieren muss. Wie ist das, wißt Ihr mehr?Danke und Gruß
TanjaHallo Tanja,
ich hatte ein Gutachten meines behandelnden Neurologen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht. Dazu die Ärzte angegeben, bei denen ich schon in Behandlung war. Auch andere Fachrichtungen! Die Stellungnahmen der anderen Ärzte holt sich das Versorgungsamt selbst, darum musst Du Dich nicht kümmern.
Liebe Grüße
BettinaHallo Bettina,
danke für den Link. Werde mich eingehend damit beschäftigen.lg Semi
Anonym
Inaktiv31. Oktober 2011 um 13:02 UhrBeitragsanzahl: 764Oooohhh mir ist ganz mulmig!
Habe am freitag beim amt angerufen und gefragt, was mein antrag macht, da sagte die mir, dass der bescheid am donnerstag raus sei, also dann diese woche irgendwann bei mir aufschlägt. Jetzt trau ich mich gar nicht mehr den briefkasten zu öffnen, heute- morgen, wann auch immer. Ging euch das auch so? puh, mir ist ganz flau im bauch. Ich hab das noch nicht mal meinem mann gesagt, obwohl er nachgefragt hatte. Wieso ist mir das auf einmal so unangenehm???Drückt mir die daumen und ich lass es euch wissen, falls es überhaupt einen interessiert… aber ich musste das gerade mal loswerden. Will auf den arm!
*seufz*
tanja -
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