Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehindertenbescheid bei chronischer Migräne und Spannungskopfschmerzen nur 20 Prozent!

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  • Muscheltraeger
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo zusammen,
    Hallo Moni,
    ich habe gerade dieses Forum gefunden und Deinen Thread gelesen. Gerade heute habe ich mit Hilfe des VdK den Antrag auf Anerkennung eines GdB ausgefüllt.
    Nun suche ich Infos nach den Erfolgsaussichten und Deine Geschichte ist ja besonders turbulent.

    Hast Du denn die Verlängerung oder die Aufhebung der Befristung deines GdB beantragt und bekommmen?
    September 2017 ist ja nun schon ein Weilchen her.

    Liebe Grüße

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33347

    Liebe Muscheltraeger,

    mach Dir nicht so viele Gedanken deswegen. 🙂 Wenn Du schwer behindert bist durch Deine Schmerzen, wirst Du sicher einen entsprechenden GdB erhalten. Wichtig ist, vom Arzt ein aussagekräftiges Gutachten zu erhalten.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Muscheltraeger
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 5

    Danke, liebe Bettina.
    Ich lass mich überraschen.

    Dasy1974
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 6

    Hallo, ich kann nur Berichten und habe gleichzeitig eine Frage. Ich bekam jetzt mein Feststellungbescheid mit GdB 30. Störungen ebenfalls, Migräne und Funktionstörungen an der Wirbelsäule. Ich habe auch kämpfen müssen, um erstmal von 20 auf 30 zu kommen. Ich hatte ein Migränetagebuch geschrieben (6 Monaten), und meinem Neurologen gebeten, mich zu unterstützen.

    Jetzt ist natürlich meine Frage, da ich arbeitslos bin, kann ich mit der 30 schon was erreichen. Gleichzeitig bin ich Nichtleistungsempfänger, und nur gemeldet beim A-Amt. Die Bearbeiterin meinte es ändert sich nichts für mich, warum habe ich dann aber gekämpft. Wir leben am Existensminimum und ich hatte gehofft, dass sich etwas positiv für mich ändern kann? Trugschluss?

    Es wäre nett, wenn Ihr mir positive Nachrichten geben könnt. Danke.

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33347

    Hallo Dasy,

    Die Bearbeiterin meinte es ändert sich nichts für mich, warum habe ich dann aber gekämpft. Wir leben am Existensminimum und ich hatte gehofft, dass sich etwas positiv für mich ändern kann?

    der GdB von 30 hat nur im Arbeitsleben Vorteil, dann kannst Du nämlich Gleichstellung beantragen und wirst rechtlich auf eine 50 „hochgestuft“. Wenn Du arbeitslos bist, kannst Du damit leider nichts anfangen.

    Kann man Dir im Arbeitsamt denn nicht zu einer neuen Stelle verhelfen? Eventuell auch mit weiterbildenden Maßnahmen?

    Alles Gute und liebe Grüße
    Bettina

    super-angie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 85

    Hallo Dasy,
    mit dem GdB von 30 kannst Du Dich einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Diese Information und wo man den Gleichstellungsantrag stellt, müßte als Schreiben Deinem Bescheid beiliegen.
    Voraussetzung für eine Gleichstellung ist, dass Du ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen kannst oder dass Dein Arbeitsplatz gefährdet ist (z. B. durch viele Krankheitstage).

    Du kannst Dich auch an das Amt wenden, die den Bescheid erstellt hat und fragen welche Hilfen es gibt.

    Meistens ist es besser, bei den Bewerbungen um einen Arbeitsplatz nichts von der Behinderung zu erwähnen. Weil Schwerbehinderte und Gleichgestellte einen besonderen Kündigungsschutz genießen, scheuen sich Arbeitgeber diese einzustellen. Nur offen sagen darf das keiner.

    Ich wünsche Dir, dass Du bald eine Arbeit findest.

    Dasy1974
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 6

    Danke, dass Du gleich geantwortet hast. Es ist echt schwierig,überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Ich hätte, wie ich jetzt hier gelesen habe, beim Antrag auf GdB, Depression mit reinnehmen sollen. Und um die 50 kämpfen müssen. Ich hatte immer gedacht, weil in manche Stellenanzeigen, oft zu lesen war, bevorzugt Schwerbehinderte ab GdB 30, reicht es, und war froh das ich die auch bekommen habe. aber eigentlich, kann ich mir denken, dass in meinem(unseren) Fällen doch kein Arbeitgeber uns bevorzugt nimmt. Natürlich schreibe ich nicht mit rein, das ich krank bin. Nur bin ich beim suchen, ziemlich zielorientiert und finde eigentlich nichts geeignetes. Zu meiner Migräne kommt noch mein Bandscheibenvorfall,und die Depression. Was soll man da beruflich machen. Ein Berufsphsychologisches Gutachten, vom A-Amt, hat mich auf Hauptschulabschluss eingestuft, obwohl ich eine Ausbildung und den Realschulabschluss habe. Gearbeitet habe ich auch schon, nur habe ich mein Sohn zur Welt gebracht, und wieder lagen mir erneut Steine im Weg. Im Moment nehme ich an einer Maßnahme Teil, die eigentlich mir nur beweist, was ich noch drauf habe, mehr nicht.

    Ich werde heute mit dem Schrieb erstmal zum A-Amt, vielleicht haben die ja eine Idee.

    Lieben Gruß
    Dasy

    Betty
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 20

    Hallo,

    dann stelle in einem Jahr einen Verschlimmerungsantrag und führe dann die Depressionen und ggf. weitere Einschränkungen auf.

    Bei mir hat es auch erst im 2. Anlauf geklappt.

    Lass dir eine Kopie von deiner Akte zusenden und da kannst du ggf. schon Dinge entnehmen die für eine höhere Einstufung fehlen.

    Katrin
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1276

    Hallo Betty,

    würde die Aktenkopie eher meinem Arzt zu meiner Unterstützung bei einem Verschlimmerungsantrag helfen oder mir selbst?

    Liebe Grüße
    Katrin

    Viva la Vida!?

    Betty
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 20

    Hallo Katrin,

    ich habe mir die Kopien zuschicken lassen und habe dann auf Grund dieser Akte (Informationen) den Widerspruch geschrieben (Anfangs in Zusammenarbeit mit unserer Schwerbehindertenvertretung; mittlerweile kappt das alleine).

    Lass dir die Akte zusenden und dann kannst du sie dorthin mitnehmen der dich ggf. bei dem neuen Antrag oder Widerspruch unterstützt.

    Ich bekam erst GdB 30 und stellte ein Jahr später den Verschlimmerungsantrag. Dort bekam ich dann 40 GdB. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und ich musste zum Gutachter. Dieser wollte mir GdB 60 gewähren, der die Leitung genehmigte nur GdB 50, lt. Akte ich eine gewisse Behandlung noch nicht „absolviert“ habe. Dies konnte ich aus der Akte entnehmen. Nicht ganz uninteressant bei der Verlängerung. Ich habe mir auch das Gutachten der Gutachter zusenden lassen. Mir liegt nun die komplette Akte vor.

    Katrin
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1276

    Gut zu wissen, ich danke dir, liebe Betty. Ich habe nach meinem letzten Verschlimmerungsantrag GdB 60, aber das ist schon wieder eine zeitlang her und die Migräne hat sich ziemlich verschlimmert. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die physische und psychische Belastung einer Begutachtung wirklich auf mich nehmen möchte. Aber mit der Akte in der Hand könnte ich das mit meinem Arzt besprechen, ob es sich „lohnta, diesen Weg zu gehen!

    Einen schönen Abend wünscht dir und allen

    Katrin

    Viva la Vida!?

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