Liebe Cinderella,
ich würde da nochmal genau nachfragen, was sie damit meint.
Hier ein Auszug aus einer KV:
Verordnungshöchstmenge von Fentanyl
Seit dem 20. März 2009 ist laut § 2 Abs. 1 der BtMVV die Verschreibungshöchstmenge von Fentanyl von 340 Milligramm auf 500 Milligramm heraufgesetzt. Dies bedeutet, dass ein Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen bis zu 500 Milligramm Fentanyl verordnen darf. Sollte diese Menge in begründeten Einzelfällen überschritten werden, so ist das BTM-Rezept nach §2 Abs. 2 der BtMVV mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen.
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Nett, dass Du nachfragst. 😉 Ganz ehrlich, heute habe ich keinen guten Tag. Insgesamt komme ich aber ganz gut zurecht, trotz meiner chronischen Migräne. Sicher habe ich auch Tage, an denen es mir auch mal psychisch nicht gut geht – wenn ich in einem Status migraenosus bin, die Akutmedikamente nicht wirken und ich wieder mal Prophylaxe wechseln muss, wie eben jetzt wieder.
Aber trotzdem bin ich meist gut gelaunt, da ich keine Depressionen habe, keine Angstzustände, immer vom Guten ausgehe und beim ersten schmerzfreien Tag sofort wieder denke, dass es keinem so gut geht wie mir. 😉 Da habe ich einfach eine glückliche Veranlagung.
Liebe Grüße
Bettina