Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Fragen zum Thema Schwerbehinderung

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    Beiträge
  • Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Hier finden sich alle wichtigen Informationen zum Thema Schwerbehinderung bei Migräne

    Hier findet Ihr eine Beschreibung zum Grad der Behinderung im Allgemeinen

    Der Sozialverband VdK unterstützt bei allen Fragen zur Schwerbehinderung. Hier findet Ihr ebenfalls eine gute Erklärung, wie die Grade der Schwerbehinderung ermittelt werden.

    Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin informiert ebenso zu allen Fragen, die sich bei Schmerzkranken ergeben.

    Dieses Forum ist schon vier Jahre alt, damals hatten wir noch eine Rubrik für Dokumente. Diese gibt es schon lange nicht mehr, daher hatte ich meinen Beitrag jetzt mal aktualisiert. Manche Konversation hier bezieht sich noch auf die Dokumente, daher nicht wundern. 😉

    Aktualisiert im August 2014.

    Liebe Grüße
    Bettina

    Anonym
    Inaktiv
    Beitragsanzahl: 1356

    Ich hatte im alten Forum die teilweise kontroverse Diskussion über den Sinn von Beantragung eines Schwerbehindertenausweises gelesen.

    Welches Kriterium dort gar nicht angesprochen wurde: dass man mit einem Grad von 50 % automatisch keinen Wehrdienst leisten muss.

    Ich denke, das ist für junge Männer auf jeden Fall ein schwerwiegendes Argument für die Beantragung.

    Liebe Grüße

    Monika

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Dieser Aspekt kam tatsächlich noch nicht zur Sprache bei unseren Diskussionen und ist natürlich sehr wichtig für junge Männer, die dem Wehrdienst entgehen wollen.

    Leicht ist es für einen jungen Menschen aber nicht, für die Migräne mindestens einen Grad von 50 zu erreichen. Meist wird halt doch ein jahrzehntelanger Leidensweg vorausgesetzt, Klinikaufenthalte und Therapien, die nicht den gewünschten Erfolg brachten. Mit einer zusätzlichen Erkrankung/Beeinträchtigung hat man da schon eher Chancen. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

    Liebe Grüße
    Bettina

    sternchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 4964

    Hallo an alle,
    ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem SOVD gemacht. Man hat mich dort sehr bezgl. der Durchsetzung meiner Schwerbehinderung und Sonstigem unterstützt. Dort kennt man sich mit der rechtlichen Seite, und besonders mit den Formalitäten wie z.B. Widersprüchen, Fristen usw. aus. Alles Schriftliche wird von dort aus erledigt. Oft hilft auch einfach ein Schreiben mit der Aufschrift SOVD. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
    Lieber Gruß
    Sternchen
    P.S. Ich hoffe, ich darf hier über eine Unternehmung meine Erfahrungen berichten, und somit gleichzeitig werben!!!!????

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Liebes Sternchen,

    dies ist keine Werbung im kommerziellen Sinn und es ist daher sehr interessant, von Deinen guten Erfahrungen zu hören. Danke!

    Hier der Link: http://www.sovd.de/aktuelles-behinderung.0.html

    Liebe Grüße
    Bettina

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Am 6. Januar 2010 sagte sternchen:

    Hallo Bettina, hallo an alle,
    ich muss dazu sagen, das man allerdings Mitglied werden muss. Das ist weiter kein Problem, es kostet im Jahr ca. 90,– Euro. Die genauen Sätze kenne ich nicht. Da muss sich jeder selbst informieren. Ich denke jedoch für die Zeit der Unterstützung egal was es ist, lohnt sich das Geld auf jeden Fall. Sollte man die Summe nicht auf einmal aubringen können, kann man sicher auch monatlich zahlen. Vielleicht ist folgender Tip noch wichtig: Wenn es die Entfernung erlaubt, geht man am Besten gleich zu den jeweiligen Landesverbänden, die für die jeweilige Ortschaft zuständig ist. Dort sitzen oft (nicht immer) die erfahreneren Mitarbeiter.
    Lieber Gruß
    Sternchen

    schachgigant
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 138

    Halllo,

    ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum gelandet bin.

    Diese Woche habe ich Post vom Kreis erhalten. Mein Antrag auf Schwerbehinderung wurde abgelehnt. Ich leide unter durchschnnittlich 6-9 Migräneattacken im Monat, die eine Triptaneinnahme erfordern. Meine Lebensqualität ist schon arg eingeschränkt dadurch. Zudem habe ich auf dem linken Auge nur ein Sehvermögen von 15 Prozent.

    Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen? Was meint Ihr? Habe ich zu wenig Attacken für eine Schwerbehinderung.

    Eingestuft wurde ich jetzt mit 30 Prozent.

    LG

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Lieber Schachgigant,

    lass Dich nicht entmutigen und lege auf jeden Fall Widerspruch ein. Hier in diesem Forum gibts schon Tipps dazu: klick

    Du hast nicht zu wenig Attacken, aber wahrscheinlich war Dein Gutachten nicht optimal formuliert. Das ist nämlich sehr wichtig. Ale Beeinträchtigungen sollten im Gutachten mit aufgeführt werden.

    Liebe Grüße
    Bettina

    sternthaler
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 444

    Auf jeden Fall Widerspruch, ich habe mit 30% angefangen jetzt habe ich 60%. Ich habe gute Erfahrungen mit dem VDK gemacht.

    Pamela

    schachgigant
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 138

    Hallo Bettina,

    bin bestimmt blind, aber wo finde ich denn den Ornder Dokument?

    LG

    SimonPhoenix
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 753

    hallo schachgigant
    geh auf die gruppe Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente
    dann steht da start / Dokumente / Forum da gehst du auf dokumente

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33366

    Schachgigant, hast Du’s gefunden?

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