Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Chancen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung?

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    Beiträge
  • Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33393

    Genau Tina, ich hatte auf Anhieb einen Grad von 60 unbefristet anerkannt bekommen.

    Sylvi
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    hallo alle zusammen! Ich habe zwar keine Migräne, leide jedoch seit 4 Jahren unter paroxysmale Hemnikranie. Kann aufgrund dieser Erkrankung eine Behinderung anerkannt werden?

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33393

    Willkommen, liebe Sylvi. 🙂

    Ja, das kannst Du, frag Deinen behandelnden Arzt um ein Gutachten und reiche es, zusammen mit dem Antrag, im Versorgungsamt ein.

    Liebe Grüße
    Bettina

    sternchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 4964

    Hallo liebe Sylvi,
    wir hier im Forum machen vielleicht oft den Eindruck, dass es hier „nur“ um Migräne geht. Aber dem ist natürlich nicht so. Auch Chluster- und alle andere Kopfschmerzarten wie paroxysmale Hemnikranie können hier genauso besprochen bzw. beschrieben werden. Deine Frage ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Außerdem ist der Titel der Krankheit, und auch die damit verbundenen Behinderung entscheidend für das Annerkennen der Behinderung durch die Behörde.
    Paroxysmale Hemnikranie ist für mich als Laien, vom Beschwerdebild, trotz deutlichem Abweichen vom Chlusterkopfschmerz, durchaus mit dem Chlusterkopfschmerz vergleichbar. Liege ich da richtig? Wenn Dich Deine Beschwerden beeinträchtigen, und Du durch die Krankheit im täglichen Leben behindert bist, solltest Du so schnell wie möglich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, und auch dafür kämpfen.Es wäre sehr wichtig, einen guten Arzt zu haben, der Dich dabei unterstützen kann.
    Lieber Gruß
    Sternchen

    sternchen
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 4964

    Ich habe meinen Text berichtigt. 🙂

    alioet
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 91

    Liebe Bettina, ich habe heute einen Überprüfungsbescheid meiner Schwerbehinderung von 50 % bekommen. Sie teilen mir mit aufgrund einer Besserung von 20 auf ca 8 bis 10 Anfälle pro Monat seit Verschluß des PFO bekäme ich einen Grad von 30 % auf Dauer.In meiner Begründung habe ich vorher schon mitgeteilt das die Besserung nicht aufgrund des Verschlusses sondern der Einnahme des Blutverdünners Clopidogrel da sei. Dieses verhindert seit einem Jahr die schweren Aurasymptome. Meine verbleibenden Anfälle reichen mit völlig. Hinzu kommt noch das dieses Anfälle nur erträglich sind durch die Einnahme von Amitriptylin und Amlodipin. Was meinst Du soll ich Widerspruch einlegen oder habe ich keine Chance.

    malaya
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 769

    Liebe alioet,

    ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wenn Du einen Facharzt hast, der das unterstützt, wird es bestimmt einfacher.

    Ich weiß, dass der VdK bei Erwerbsminderungsangelegenheiten sehr gut ist, vlt. wäre das auch in diesem Fall eine Option, also rechtliche Beratung und Widerspruch über den VdK. Ich gehe einfach davon aus, dass damit die Hemmschwelle steigt, deinen Widerspruch abzulehnen.

    Viel Kraft und Erfolg wünscht Dir

    malaya

    P.S: Schreibe dir noch eine PN

    alioet
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 91

    Vielen Dank für Deine Antwort aber mal ganz doof gefragt was ist der VdK?

    malaya
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 769

    Entschuldige, das hätte ich besser formulieren müssen…
    Der VdK ist ein Sozialverband, der sich u.a. für die Interessen Behinderter einsetzt und diese auch gegenüber Sozialversicherungsträgern etc. rechtlich vertritt.
    Du kannst dort gegen ein geringes Entgelt Miglied werden und z.B. dann eine Rechtsberatung erhalten oder dich ggf. durch deren Anwalt vertreten lassen.

    Einfach mal VdK in Google eingeben und auf deren Homepage gehen, dann siehst du die details…

    lg
    malaya

    Bettina Frank
    Administrator
    Beitragsanzahl: 33393

    Liebe Alioet,

    ich würde es auch so machen, wie Malaya es vorschlägt. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

    Viel Erfolg und liebe Grüße
    Bettina

    alioet
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 91

    Danke für die Antworten Gruß aliooet

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